Neue Führerschein-Regelung
ES IST AN DER ZEIT, MOTORRADLUFT ZU SCHNUPPERN
Gute Nachrichten für alle Autofahrer: Wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf jetzt auch 125er-Zweiräder fahren. Eine geänderte Führerscheinrichtlinie macht dies unter bestimmten Voraussetzungen*
möglich. Folgen Sie jetzt Ihrem Weg zur Freiheit – zum Beispiel mit dem eleganten Cityflitzer SH125i oder der agilen CB125R im sportlichen Naked-Bike-Stil der „Neo Sports Café“-Reihe. Beide Maschinen garantieren grenzenlose Fahrfreude.
* Voraussetzungen: Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren, Mindestalter von 25 Jahren sowie Absolvierung einer theoretischen und praktischen Schulung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten)
zu je 90 Minuten.
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